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Razzia bei Amazon

Finanzamt: Razzia bei Amazon
Finanzamt: Razzia bei Amazon!

Razzia bei Amazon! Betroffen ist der Amazon-Marketplace, die Verkaufsplattform für Händler aus aller Welt. Nach Berichten ders Handelsblatts ist das Finanzamt gegen chinesische Anbieter vorgegangen. Die Maßnahmen:

  • Beschlagnahmung des Lagerbestands in Amazon-Logistikzentren
  • Beschlagnahmung des Guthabens bei Amazon Payments
  • Schließung von Händler-Accounts

Inhalt

Amazon und die Umsatzsteuer

Der Grund: Die Händler hatten keine Umsatzsteuer an den deutschen Fiskus bezahlt. Die Razzia lief kurz vor Jahresende, und zwar auf Anweisung des Finanzamts Neukölln, der zuständigen Behörde für die Besteuerung von Waren aus China. Nach Informationen des Handelsblatts verkaufen über 10.000 chinesische Händler auf dem Amazon-Marketplace – bei 432 amtlichen Anmeldungen.

Fairer Handel braucht Chancengleichheit

Mein Kommentar: Wer keine Umsatzsteuer aufschlägt, genießt einen Wettbewerbsvorteil, egal ob auf Amazon oder im eigenen Onlineshop. Diesen Preisvorteil können Kleinunternehmer ganz legal ausschöpfen. Das ist gut so, aber auch nur bei Händlern, die ihr Geschäft erst aufbauen.
Für große Fische, um die ging es bei der Amazon-Razzia, gilt aber der Grundsatz „Gleiches Recht für alle“. Ein Preisvorteil durch Nichtbesteuerung behindert den fairen Handel.

Amazon und die Umsatzsteuer

Was Amazon zu tun hat: Eine Überprüfung chinesischer (und russischer, luxemburgischer und sonstiger) Händler. So schwer dürfte das ja nicht sein, bei der Händler-Anmeldung ein Abfrageformular einzubauen und die Umsatzsteuer-ID beim Finanzamt zu validieren.

Neues Umsatzsteuergesetz

Um der Steuer-Ungleichheit entgegenzuwirken, wollen die Finanzminister eine Reform des Umsatzsteuergesetzes. Bis Quartalsende 2018/I soll ein Entwurf vorliegen. Ziel ist es, ähnlich wie beim NetzDG, die Plattform-Betreiber für Verstöße haftbar zu machen. Amazon soll an die Leine genommen werden –  wie Facebook.

Nachtrag: Zum fairen Handel gehört natürlich viel mehr, siehe CSR.

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