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Facebook: Schicksalsjahr 2018

Bei Facebook abmelden
Bei Facebook abmelden? Das überlegen sich viele User …

Facebook hat es nicht leicht. Beschuss kommt aus vier Richtungen:

  • Parteien gegen Facebook, zum Beispiel die Grünen
  • NetzDG (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) gegen Facebook
  • Bundeskartellamt gegen Facebook
  • Briten gegen Facebook

Inhalt

Grüner Bundesvorsitzender: Zerschlagt Facebook

Update: Robert Habeck, Bundesvorsitzende der Grünen, hat im März 2018 in einem Interview mit der Tageszeitung Die Welt gefordert, Facebook und andere Internetriesen in kleinere Unternehmen zu zerschlagen. Seine Begründung:

„Da, wo kein Wettbewerb mehr besteht, gilt es einzugreifen“.

Sein Grundgedanke: Das Facebook-Imperium ist so bedeutend, dass das freie Internet leiden muss. So ganz Unrecht hat er  nicht.

Falls du das auch so siehst: Eine Anleitung zum Löschen deines Facebook-Kontos findest du am Ende des Beitrags. Apropos: Ich werde mich bei Facebook nicht abmelden. Das würde sich auch gar nicht lohnen, denn als Twitterer bin ich sowieso nur sporadisch auf Facebook. Warum? Ich mag den Twitter-Humor lieber als das Facebook-Gemotze. 😉

Jetzt aber der Reihe nach: Seit 1.1.2018 gilt das NetzDG, das Netzwerksdurchsetzungsgesetz.

NetzDG gegen Facebook

NetzDG gegen Facebook
NetzDG gegen Facebook

Seit 2018 gilt für alle Netzwerke, die in Deutschland über mehr als 2 Millionen User verzeichnen, das NetzDG (Netzwerkdurchsetzungsgesetz). Das NetzDG verpflichtet die Netzwerk-Betreiber (z.B. Facebook), Inhalte von Usern zu löschen, falls sie diese und andere Rechtsnormen betreffen:

Volksverhetzung, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Gewaltdarstellung, üble Nachrede, Beleidigung, Verleumdung, Bedrohung, Aufforderung zu Straftaten.

Volksverhetzung auf Facebook

Nun wurden diese unschönen Dinge auch vor dem NetzDG juristisch verfolgt. Allerdings war Facebook schwer haftbar zu machen. Das hat sich nun mit einer Verpflichtung zum Meldesystem geändert. Meldet ein User einen Beitrag an Facebook, muss Facebook reagieren. Die Löschvorschriften:

  • Bei offensichtlich rechtswidrigen Inhalten: Löschung binnen 24 Stunden ab Meldung (oder statt Löschung zumindest Sperrung für Nutzer in Deutschland)
  • Wo es Zweifel an der Rechtswidrigkeit gibt: Entscheidung binnen sieben Tagen; der „Melder“ und der Urheber des umstrittenen Inhalts müssen über Eingang und Ergebnis der Beschwerde informiert werden. Facebook muss das Vorgehen dokumentieren.

Die Strafen für Facebook sind happig, bei schweren Verstößen werden bis zu 50 Millionen Euro fällig. Nun hat Facebook diese umfangreichen Aufgaben an Arvato und andere „Zensur-Dienstleister“ übertragen. Das NetzDG schreibt zwar vor, dass das Personal geschult und betreut werden muss – aber es entscheiden juristische Laien über die Zensur.

Kritik am NetzDG

Ob das Gesetz so bleibt, steht in den Sternen, denn die Kritik ist heftig. Die wichtigsten Punkte:

  • Einschränkung der Meinungsfreiheit
  • Privatfirmen (Zensurorganisationen) spielen sich als Richter auf
  • Meldesysteme laden zur Denunziation ein
  • Kunst- und Satireseiten werden von Zensoren nicht erkannt

Über das Thema Zensur könnte man ein ganzes Buch schreiben, aber darum geht es nicht in diesem Beitrag. Aber da gibt es noch einen Aspekt, nämlich Facebooks Wettbewerbsvorteil.

Facebooks Wettbewerbsvorteil

Facebooks Wettbewerbsvorteil beruhte bis zum NetzDG auf der gefahrlosen Platzierung strafrechtlich bedenklichen Contents – gefahrlos für Facebook, nicht für den Autor. Ich werfe diese Thesen in den Ring:

  • Die Betreiber unabhängiger Foren und Blogs müssen z.B. für Morddrohungen ihrer User haften. Facebook aber nicht. Das heißt: Die Unabhängigen müssen ihre User kontrollieren, was Arbeitsstunden kostet.
  • Die Wettbewerbsverzerrung könnte durch das NetzDG aufgehoben werden, zugunsten einer Stärkung unabhängiger Foren und Blogs.

Kartellamt gegen Facebook

Kartellamt gegen Facebook
Kartellamt gegen Facebook

Auf Facebook eingeschossen hat sich auch das Bundeskartellamt. Nun betreibt Facebook ja auch noch Instragram und WhatsApp. Die Vorwürfe der Kartellwächter:

  • Facebook missbraucht seine Marktmacht (möglicherweise)
  • Facebook, sammelt ungefragt Daten und macht nicht transparent, wie diese quer über die Netzwerke verwendet und zu Geld gemacht werden.

Briten gegen Facebook

Briten gegen Facebook
Briten gegen Facebook

Auch die Briten hieben auf Facebook ein: Wer wie Facebook mit extremistischem Content dealt, soll mit Strafsteuern belegt werden, so der Sicherheitsminister Ben Wallace laut BBC.

Keine guten Bedingungen für Facebook. Wer auf Facebook verzichten möchte. Bitte sehr: Facebook abmelden.

Facebook abmelden

Facebook Account löschen
Facebook Account löschen

So löschst du deinen Facebook-Account:

Im nächsten Fenster wird es dann ernst:

Facebook permanent löschen
Facebook permanent löschen
  1. Das Passwort deines Accounts eingeben
  2. Das Captcha entziffern
  3. Das Captcha eingeben

Mit einem Klick auf OK bist du Facebook dann los – aber auch noch nicht endgültig. Du musst auch noch den Facebook-Messenger löschen und dich eine Weile nicht mehr bei Facebook einloggen.

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