Pflichtseiten hat ein Onlineshop viele, und die wichtigste ist die Impressumsseite. In der Praxis werden die gesetzlich vorgeschriebenen Seiten aber nicht unbedingt vom Händler selbst angelegt – diese Aufgabe übernehmen deutsche Shop-Plugins.
Inhalt
Pflichtseiten werden von Plugins erstellt
Nicht wenige WordPress-Shopbetreiber haben als Blogger begonnen, und sind es daher gewohnt, die Seiten für das Impressum und die Datenschutzerklärung selbst zu erstellen. Bei einem Shop übernehmen Plugins diese Aufgabe. Zuverlässig wird mit der Aktivierung eines der folgenden Plugins sowohl die Impressumsseite wie auch eine Reihe weiterer Pflichtseiten angelegt:
Seitenverwaltung listet Pflichtseiten auf
Rufe nach der Plugin-Aktivierung die WordPress-Seitenverwaltung auf, um eine Übersicht der neuen Seiten zu erhalten. Was du jetzt selbst tun musst:
- Die Pflichtseiten mit den rechtlich vorgeschriebenen Inhalten füllen, bzw. die Mustertexte anpassen
- Die Menüs überprüfen! In WordPress bleiben Seiten unsichtbar, solange sie nicht über ein Menü oder eine andere Weise verlinkt sind.
Lege gegebenenfalls einen Menüpunkt für das Impressum an, oder einen Link in einem Widget. Die Verlinkung über ein Widget bietet diese Vorteile:
- Der Link ist auf jeder Seite sichtbar
- Der Impressumslink lässt sich bequem im Seitenfooter platzieren
Pflichtangaben im Impressum
Die Pflichtangaben für das Impressum eines Onlineshops sind im Telemediengesetz, im Rundfunkstaatsvertrag und in verschiedenen Quellen des Wettbewerbsrechts festgeschrieben. Eine ausführliche Anleitung einschließlich Vorlagen für unterschiedliche Unternehmensformen und eingetragene Vereine findest du im Buch Onlineshop mit WordPress.