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Steuern und Recht

Pro und contra Handelsregister

Handelsregister-EintragDu willst einen Onlineshop gründen und dich ins Handelsregister eintragen? Die Vor- und Nachteile eines Handelsregister-Eintrags erkläre ich diesem Beitrag. Doch der Reihe nach …  was ist das Handelsregister?

Inhalt

Was ist das Handelsregister?

Das Handelsregister ist ein öffentlich einsehbares Verzeichnis für Firmen. So ein Verzeichnis gibt es auch für Vereine, nämlich das Vereinsregister. Früher bestand ein öffentliches Register aus einem dicken Buch, heute wird es natürlich elektronisch geführt.
Sinn und Zwecks des Handelsregisters: Es informiert über die Eckdaten eines Unternehmens, also die Unternehmensform, die Geschäftsführer und die wirtschaftlichen Verhältnisse. Dazu gehören das Stammkapital und die Bilanzen.

Muss ich als Händler ins Handelsregister?

Nicht in jedem Fall. Die Eintragung hängt von der Rechtsform ab:

  • Kaufleute, OHGs und Kapitalgesellschaften wie die GmbH, die UG und die AG müssen mit der Gründung im Handelsregister eintragen werden.
  • Ein selbständiger Onlinehändler oder eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) müssen es nicht, können sich aber freiwillig für einen Eintrag entscheiden, bei der Gründung oder später.

Achtung: Eine GbR verwandelt sich mit einem Handelsregister-Eintrag in eine OHG, eine Offene Handelsgesellschaft. Es gibt also keine GbR im Handelsregister.

Was kostet ein Handelsregister-Eintrag?

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Eigenwerbung: Kaufmann und Kauffrau im E-Commerce

Mindestens 250 Euro, bei einer GmbH mit 25.000 Euro Grundkapital werden es ca. 750 Euro. Wenn du dazu noch Beratung von einem Rechtsanwalt, Steuer- oder Unternehemensberater in Anspruch nimmst, kommen weitere Kosten hinzu.

Wo kann ich mich eintragen lassen?

Die Eintragung nimmst du über einen Notar vor. Ein Notar ist ein besonderer Anwalt, der im öffentlichen Auftrag bestimmte Aufgaben durchführt, wie eben die Eintragung in ein Handelsregister oder Vereinsregister. Bei der Auswahl des Notars bist du frei. Suche dir am besten einen Notar in der Nähe aus, denn ab und zu musst du Dokumente einreichen, zum Beispiel bei personellen Änderungen oder bei der Eröffnung und Schließung von Niederlassungen. Und natürlich musst du den Notar auch über eine Schließung deines Unternehmens informieren.

Was will der Notar wissen?

  • Die Rechtsform deines Unternehmens
  • Der Unternehmenszweck
  • Den Sitz deines Unterneemens mit vollständiger Anschrift – eine Postfachadresse genügt nicht
  • Niederlassungen und Filialen, ebenfalls mit vollständiger Anschrift
  • Die vertretungsberechtigten Personen und deren Befugnisse, sprich die Geschäftsführer
  • Die Höhe des Stammkapitals
  • Den Namen des Unternehmens

Was sind die Vorteile eines Handelsregister-Eintrags?

  • Freie Wahl des Namens. Im Geschäftsverkehr darfst du erst dann mit deinem Firmennamen auftreten, wenn dein Unternehen im Handelsregister verzeichnet ist.
  • Namensschutz. Mit dem Handelsregister-Eintrag erhält der Firmenname einen gewissen Schutz. Achtung: Erkundige dich aber in jeden Fall vorher an zwei Stellen, ob dein Wunschname oder ein ähnlicher, sprich verwechselbarer Name schon registriert ist:
    – Im Handelsregister selbst
    – Im DPMA-Register
  • Status. Du genießt bei Banken und Geschäftspartnern einen höheren Status.
  • Kaufmännische Vertragsabwicklung. Verträge können zwischen zwei Kaufleuten einfacher geschlossen werden.

Was sind die Nachteile eines Handelsregister-Eintrags?

  • Es gelten die Paragrafen des HGB (Handelsgesetzbuch) anstatt des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Du musst die kaufmännischen Regelungen einhalten.
  • Die Buchhaltung wird aufwändiger. Du musst die doppelte Buchführung (kaufmännischen Buchführung gemäß § 238 HGB) anwenden, in jedem Jahr eine Bilanz erstellen und eine Inventur durchführen.

Die Registernummer

Nach der Eintragung erhältst du eine Handelsregisternummer. Diese musst du im Impressum deiner Website angeben, gemeinsam mit dem Ort des Handelsregisters. Außerdem gehören die Handelsregister-Angaben in alle E-Mails und auf alle Rechnungen!

Du betreibst einen Shop bei eBay, Amazon oder einem anderen Marktplatz, und bist im Handelsregister eingetragen? Dann achte auch dort auf vollständige Angaben:

  • Handelsregister-Nummer
  • Ort des Handelsregisters

Risken und Nebenwirkungen

  • Nach dem Handelsregister-Eintrag (und ebenso nach einer Markenanmeldung beim DPMA) erhältst du unseriöse Post von pseudoamtlichen Verzeichnissen, in die du dich gebührenpflichtig eintragen sollst. Kontrolliere den Absender und fall nicht auf diese Masche rein! Was die Unterscheidung nicht einfach macht: Das amtliche Handelsregister-Portal, du findest es unter der URL https://www.handelsregister.de sieht selbst ziemlich trashig aus. 😉
  • Falls du noch kein Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK) bist – mit dem Eintrag ins Handelsregister bist du es und musst IHK-Beiträge bezahlen.

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