Alle Unternehmensgründer stehen vor dieser Frage: Brauche ich ein Geschäftskonto? Die Antwort in der Kurzversion:
- Für Personenunternehmen ist ein Geschäftskonto rechtlich nicht verpflichtend. Ein privates Girokonto genügt.
- Für Personenunternehmen mit vielen Buchungen ist ein Geschäftskonto besser.
- Für Kapitalgesellschaften, zu Beispiel eine GmbH oder UG, ist ein Geschäftskonto Pflicht.
Inhalt
Keine Buchung ohne Beleg
Eine betriebswirtschaftliche Grundregel, die jeder Unternehmensgründer kennen sollte:
Keine Buchung ohne Beleg!
Sammle und hefte alle Ein- und Ausgangsbelege für dein Unternehmen ab. Du brauchst sie, auch als Kleinunternehmer, um beim Finanzamt nicht in Schwierigkeiten zu geraten.
Ein- und Ausgaben mit Belegen nachweisen
So weist du Einnahmen + Ausgaben nach:
- Rechnungen, die du bezahlst = Ausgaben
- Rechnungen, die du schreibst = Einnahmen
Tipp für Chaoten: Kaufe dir zwei paar neue Schuhe. Auf die Kartons schreibst du Einnahmen und Ausgaben. Jeder neue Beleg kommt sofort oben in die Schuhschachtel. Schüttel die Schachteln nicht, dann bleibt alles chronologisch. 😉
Der Kontoauszug als Nachweis einer Buchung
Nun ist es leider so, dass manche Kunden Rechnungen verspätet bezahlen, oder erst nach einer Mahnung – oder überhaupt nicht. Zur Dokumentation der tatsächlichen Einnahmen sind die Kontoauszüge relevant – für dich und das Finanzamt!
Die Kontobezeichnung ist egal
Keine Rolle spielt die Kontobezeichnung. Es ist egal ob da Girokonto, Zweitkonto oder Geschäftskonto draufsteht. Das geht nur dich und deine Bank was an. Nimm ein kostenloses Girokonto, wenn die Bank diese Möglichkeit einräumt.
Als Kleinunternehmer kannst du auf die Tränendrüse drücken, gute Chancen haben aber auch gemeinnützige Vereine. Die Banken können dir ein kostenloses Girokonto einrichten – sie müssen nur wollen. 😉 Wenn sich dein Bankberater hartnäckig weigert, dann frage nach einem kostenlosen Onlinekonto! Achtung: Lass dir aber beim Bankgespräch nix aufschwatzen, was du nicht brauchst!
Geschäftskonto schafft Übersicht
Was für ein Geschäftskonto spricht: die Übersichtlichkeit. Die Trennung von geschäftlichen und privaten Buchungen. Ob ein Geschäftskonto notwendig ist? Das hängt von deinem Sortiment ab.
- Du kommst mit wenigen Preisstufen aus und hast wenige, hochpreisige Produkte im Angebot? Dann erkennst du die geschäftlichen Buchungen auf den ersten Blick. Ein Geschäftskonto ist überflüssig (falls du nicht gesetzlich dazu verpflichtet bist).
- Du verkaufst viele Produkte mit unterschiedlichen und auch kleinen Preisen? Dann wird es auf deine Kontoauszügen schnell unübersichtlich. Du benötigst ein Geschäftskonto.
Verpflichtendes Geschäftskonto
Für Personengesellschaften ist ein Geschäftskonto bequemer, aber nicht verpflichtend. Andere Spielregeln gelten für die Kapitalgesellschaften und Vereine, hier gehört die Eröffung eines Geschäftskontos zur Unternehmens- bzw. Vereinsgründung. Das Geschäftskonto ist dann auch dasjenige, auf die das Stammkapital einer Gesellschaft mit Haftungsbeschränkung einbezahlt wird. 25.000 beträgt die Mindestsumme bei einer GmbH.
Verpflichtend ist das Geschäftskonto auch für die UG, die kleine Schwester der GmbH. Das Stammkapital beträgt hier nur 1 Euro, aber in den Folgejahren besteht die Pflicht, aus dem Gewinn einen Anteil für das Stammkapital zu entnehmen. Dieser eine Euro muss bei der Gründung auf ein Geschäftskonto einbezahlt werden.
Buchführungspflicht und Geschäftskonto
Eine ordentliche Buchführung macht Arbeit. Bequemer ist es, nur die Belege abzuheften und am Ende des Jahres eine simple Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) anzufertigen. Diese einfache Form der Gewinnermittlung, sie wird auch 4-3-Rechnung genannt (nach § 4 Abs. 3 EStG) nimmt das Finanzamt aber nicht von jedem an. Die Kriterien:
- Dein Jahresumsatz überschreitet nicht die Schwelle von 600.000 Euro und dein Jahresgewinn nicht die 60.000 Euro. Sobald du eine der beiden Schwellen überschreitest, bist du zur Buchführung verpflichtet. Die beiden Werte gelten seit 2015, wurden aber nicht mehr angehoben. Sie gelten auch 2018.
- Dein Unternehmen ist nicht im Handelsregister eingetragen. Eine GmbH oder eine UG können die EÜR generell nicht anwenden. Als eingetragener Kaufmann darfst du die EÜR anwenden, solange du unter den Schwellenwerten bleibst.
- Als Freiberufler kannst du die Einnahmen-Überschuss-Rechnung generell anwenden. Allerdings bis du als Onlinehändler ein Gewerbetreibender.
Falls du buchführungspflichtig bist: Eröffne ein Geschäftskonto!
Geschäftskonto-Konditionen
Achte vor der Eröffnung eines Geschäftskontos auf die Konditionen:
- Gebühren für Kontoführung, auch ohne monatlichen Mindestgeldeingang
- Gebühren für Onlinebuchungen
- Gebühren für Bargeldabhebung am Automaten
- Gebühren für Kreditkarten
- Gebühren für das Zustellen von Kontoauszügen
- Zinsen
Zusammenfassung:
Ein Geschäftskonto ist in vielen Fällen bequemer, aber nicht in allen Fällen verpflichtend. Die Entscheidungskriterien:
- Die Anzahl und Höhe deiner Buchungen
- Die Unternehmensform
- Buchführungspflicht nach Überschreiten von 600.000 € Umsatz / 60.000 € Gewinn
PS: Falls du überlegst, was ein Eintrag im Handelsregister bringt … dann habe ich hier noch einen Artikel für dich: Pro und Contra Handelsregister.
2 Antworten auf „Brauche ich ein Geschäftskonto?“
Teurer als meine Sparkasse ist eine Geschäftskonto auch nicht. Die wollen 8 Euro für mein Privatkonto, ganz schön happig.
Gruß, Wolfgang
Google halt mal nach „kostenloses Geschäftskonto“, aber schau genau nach den AGB und ob das langfristig was für dich ist. Geschäftskonto wechseln ist nämlich ziemlich nervig. Die Stammkunden haben das gar nicht gerne…