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Verpackungsverordnung beachten

Die Verpackungsverordnung
Die Verpackungsverordnung

Was schreibt die Verpackungsverordnung vor? Was muss der Onlinehändler beachten, um nix falsch zu machen? In diesem Artikel findest alles zur Lizenzierung und zum Dualen System.

Inhalt

Die Verpackungsverordnung (VerpackV)

Früher konnten Onlinehändler nicht lizenzierte Verpackungen versenden, um sie dann selbst zurücknehmen. In der Praxis hat das natürlich nicht funktioniert. Diese Lücke hat der Gesetzgeber geschlossen. Jetzt gilt: Du darfst nur noch Verpackungen rausschicken, die vom Dualen System lizenziert wurden! Entweder vom Hersteller, vom Großhändler oder von dir als Händler! Das heißt konkret:

  • Was vom Händler oder Großhändler lizenziert wurde, musst du nicht ein zweites Mal lizenzieren! Du solltest aber einen Nachweis in der Tasche haben. Lass dir von deinen Lieferanten bestätigen, welche Verpackungen lizenziert wurden.
  • Für das, was du selbst in den Umlauf bringst, bist du auch verantwortlich. In der Regel sind das Umverpackungen, Transportverpackungen und Füllmaterial. Ausnahmen für Kleinunternehmer macht die Verpackungsverordnung nicht!
  • Der Gesetzgeber macht aber spezielle Auflagen für sehr große Onlineshops! Wenn Du tonnenweise Verpackungsmaterial verbrauchst oder andere Geschäftskunden bedienst, also im B2B-Bereich (Business to Business) tätig bist, hast du besondere Pflichten zur Dokumentation. Im Zweifelsfall hilft dir die IHK weiter.
  • Für die meisten Onlineshops genügt es, einen Anbieter des Dualen Systems in Anspruch zu nehmen, und die Belege aufzubewahren.

Das Duale System

Hier findest Du Anbieter des Dualen Systems, die deine Verpackung lizenzieren. Vergleiche die Leistungen und such dir einen Dienstleister aus.

Überflüssige Informationen zur Verpackungsverordnung

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Du willst keinen juristischen Ärger haben? Dann vermeide in den AGB oder an andere Stelle deines Shops diese Angaben:

  • Erklärung zur Verpackungsrücknahme. Grund: Die Verpackungsrücknahme gibt es nicht mehr.
  • Werbung mit der Einhaltung der Verpackungsverordnung. Grund: Die Einhaltung ist Pflicht für alle Händler. Du darfst diese Selbstverständlichkeit nicht zu Werbezwecken herausstellen, dies wäre ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

PS: Eine ordentliche Verpackung trägt zur Transportsicherheit bei! Hier findest du Infos zur Haftung bei Transportschäden.

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