Zum Januar 2018 müssen sich Onlinehändler und ihre Kunden auf Änderungen bei den Zahlungsmethoden einstellen.
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Gesetzentwurf: Keine Extragebühren für Kreditkarten, Überweisungen und Lastschriften
Die Kunden haben sich zwar daran gewöhnt, aber nüchtern betrachtet ist das Bezahlen des Bezahlens eine skurrile Erfindung. In der Praxis geht es den Händlern darum:
- Bestrafung der Kunden für unbeliebte Zahlungsarten – die aber trotzdem angeboten werden
- Generierung zusätzlicher Einnahmen – wobei der Preis der Ware optisch niedrig gehalten wird
Mit dieser Praxis soll ab Januar 2018 Schluss sein. Der Bundestag hat nämlich einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Extragebühren bei Onlinekäufen für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften verbietet.
Sofortüberweisung „unzumutbar“
Schon jetzt aufpassen müssen Onlinehändler, die die Sofortüberweisung als Zahlungsmittel anbieten. Nach einem Urteil des BGH (Bundesgerichtshof) stellt diese Methode, die von der zur Klara-Gruppe gehörenden Sofort-GmbH zur Verfügung gestellt wird, ein „unzumutbares Zahlungsmittel“ dar, sofern sie als einzige kostenlose Alternative zum gebührenpflichtigen Bezahlen angeboten wird. Kläger war der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv), Beklagte die Deutsche Bahn AG. Hier geht es zur Pressemitteilung des vzbv. Der Stein des Anstoßens: Für die Sofortüberweisung müssen die Kunden Ihre PIN- und TAN-Nummern weitergeben.
Paydirekt weiterhin im Tiefschlaf
Nun fragt man sich, warum die deutschen Banken und Sparkassen kein vernünftiges Zahlungssystem zu etablieren, also warum Paydirekt nicht auf die Beine kommt. Die Gründe:
- Paydirekt schafft es nicht, die kleinen Händler zu binden. Kostenloses Plugin für WooCommerce? Fehlanzeige! Plugin für wpShopGermany? Totalausfall.
- Die Paydirekt-Allianz bröselt. Beim Geldtransfer von Hnady zu Handy scheren die Sparkassen aus – mit ihrem eigenen Dienst Kwitt.
- Die Paydirekt-Konditionen dürfen Händler vor Ort mit ihrer Hausbank verhandeln.
Schade eigentlich.