Label gründen

Du möchtest ein Label gründen? Dann ist die GVL der richtige Ansprechpartner, die Gesellschaft für Leistungsschutzrecht. Doch zunächst – was sind die Motive, um ein Label zu gründen?

Anmerkung: Dieser Beitrag ist aus einem von mir jetzt nicht mehr betriebenen Blog – und daher etwas chaotisch. 😉 Wenn du eine Frage hast, nutze die Kommentarfunktion.

Inhalt

Warum ein Label gründen?

  • Die eigene Musik verkaufen, ohne irgendwo betteln zu müssen
  • Einen eigenen Labelcode direkt von der GVL erhalten
  • Musik anderer Leute verkaufen
  • Einblicke in die Musikwirtschaft und Musikrecht erhalten

Der Labelcode

Was ist der Labelcode und wie erhalte ich ihn? Das steht in der Wikipedia:

Ein Labelcode wird von der GVL nur nach erfolgter Erst-Veröffentlichung vergeben. Es gibt jedoch mehrere Wege, an einen LC zu kommen.

  1. Der einfachste ist der unten beschriebene Weg: Übernahme des LC des Presswerks(Stichwort: Abtretung der Leistungsschutzrechte).
    Meine Anmerkung: Nö, ich will ja selbst ein Label gründen!
  2. Nach Pressung bspw. einer CD wird ein Antrag auf Erteilung eines LC samt Belegexemplardes Tonträgers an die GVL gesandt. Nach Bearbeitung und Erteilung des LC verschickt die GVL Aufkleber mit dem erteilten LC an den Antragsteller. Erst ab der zweiten Produktion darf der LC nun fest verwendet werden.
    Meine Anmerkung: Schon besser, aber die erste Pressung ist dann ohne Labelcode!
  3. In Absprache mit der GVL können Mitglieder im Verband Deutscher Musikschaffender (VDM) einen eigenen Label-Code über den VDM erhalten. Dies ist auch vor der ersten Pressung einer CD möglich.
    Meine Anmerkung: In Absprache? Und vorher einem Verein beitreten…
  4. Wer kein eigenes Label gründen möchte, aber zur Songveröffentlichung einen LC braucht und Mitglied im „Deutschen Rock und Pop Musikerverband e. V.“ (www.drmv.de) ist, kann die Möglichkeit einer sofortigen Nutzung des LC 08248 der hauseigenen Rockwerk Records beanspruchen. Im Gegenzug hält Rockwerk Records die bei Veröffentlichung eingespielten GVL-Tantiemen ein und leitet diese an den DRMV weiter, der sie für seine satzungsgemäße Vereinstätigkeit verwendet. Das DRMV-Mitglied muss dabei auf diesbezügliche GVL-Einnahmen verzichten. Quelle: DRMV-Lizenzvertrag zum Labelcode.
    Meine Anmerkung: Nur für Leute, die dringen einen einzigen Song veröffentlichen wollen?
  5. Da sich bezüglich der Labelcode-Vergabe (Keine Veröffentlichung ohne Labelcode – kein Labelcode ohne vorherige Veröffentlichung) die Katze sprichwörtlich in den Schwanz beißt, ist in der Praxis noch ein weiterer Weg gängig geworden: Von Seiten der GVL ist eine nachgewiesene Veröffentlichung via Musik Promotion Network(MPN) im Rahmen einer Medienbemusterung („Promotion“) hinreichend, um einen Labelcode erteilt zu bekommen. So kann bereits im Rahmen der Vorveröffentlichung ein Labelcode bezogen werden, der dann bereits bei der ersten Pressung (z.B. in der Druckbeilage) verwendet werden kann.
    Meine Anmerkung: Aha, da verschickt man die Sachen an DJs, kostet aber auch Geld. Wahrscheinlich Möglichkeit 2, denn:

Möglicher Missbrauch

Oft wird dem unbedarften Musiker, der seine eigene Produktion in Eigenregie und zumeist in kleiner Auflage (ab 500 Stück) produzieren (pressen) lassen möchte, vom kontaktierten Presswerk angeboten, den Labelcode des Presswerks frei und unentgeltlich benutzen zu dürfen. Es tauchen auch immer wieder Fälle auf, bei denen für diese Überlassung von einem Label Geld genommen wird. Dabei sind derartige Angebote generell mit Vorsicht zu genießen und oft drängt sich sogar der Verdacht der arglistigen Täuschung auf: Erstens kann jeder einen LC kostenlos beantragen. Der hierfür notwendige Vertrag mit der GVL ist ebenfalls kostenlos. Zweitens wird jede Sendeminute in öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten dem Label anhand des LC zugeordnet und vergütet. Es handelt sich also um eine Vergütung im Rahmen der Leistungsschutzrechte-Verwertung, für welche die GVL verantwortlich ist. Mit der Einwilligung, den LC des Presswerkes zu übernehmen, geht jedoch eine meistens stillschweigende Abtretung ebendieser Leistungsschutzrechte vom Künstler an das Label des Presswerkes einher. Ohne Regelung einer Anteils-Auszahlung an den Künstler verdient ein Presswerk also gutes Geld durch die „uneigennützige“ Überlassung ihres LC an den unbedarften Kunden. Um fair zu bleiben muss gesagt werden, dass etliche Presswerke auch eine Ausschüttung an den Kunden anbieten, meist abzüglich einer Verwaltungspauschale.

Dies gilt allerdings nur für den Fall, dass der Künstler auch Einnahmen aus dem LC erwarten kann. In solchen Fällen ergibt das Mieten von einem LC kaum Sinn, ein eigener, bzw. ein „echter“ Plattenvertrag wäre dann passender. Das beantragen eines eigenen LCs ist zwar kostenlos, oft aber nicht so ganz einfach bzw. durch Bürokratie verschleiert.

http://de.wikipedia.org/wiki/Labelcode

Die GVL

Hier geht es zur GVL
Dort findet sich für die Künstler und Labels ein .zip zum Download.
Sesam öffne dich – es sind 7 pdfs, die erstmal verdaut werden müssen:

1) Bankformular

2) Erläuterungen

3) Fragebogen

4) Steuerformular

5) Markenmeldekarte

6) Hinweis Deutsches Musikarchiv

7) Wahrnehmungsvertrag

Auf der GVL-Webseite: Wahrnehmungsvertrag – Zum Abschluss eines Tonträgerhersteller- Wahrnehmungsvertrages mit der GVL und der damit verbundenen Labelcode-Vergabe benötigen Sie alle dort angeführten Formulare. [ Um Gottes willen, alle…] Bitte schicken Sie die Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben – den Wahrnehmungsvertrag bitte 2-fach – als Originale an die GVL.

Also kein Labelcode ohne Wahrnehmungsvertrag, wenn ich das richtig verstehe…

 

GVL Checkliste

Hier mal eine Checkliste zum Thema GVL

Die GVL vergibt den Labelcode für den „Tonträgerhersteller“ (Amtsdeutsch für Label). Was sollte abgegeben werden, um bei der Beantragung des Labelcode keinen Fehler zu machen? Liste ohne Gewähr:

  • Gewerbeschein (Kopie)
  • Belegexemplar der Veröffentlichung, sprich eine der ca. 500 CDs aus dem Presswerk
  • Fertigungsschein aus dem Presswert, eine Auflage von 500 wird wohl von der GVL problemlos anerkannt
  • Vertriebsvertrag – entweder mit irgendeinem externen Musikvertrieb, oder Angaben zum Eigenvertrieb, z. B. über eine Webseite
  • Kopie von Bandübernahmevetrag – gemeint ist aber nicht die Band, sondern das Tonband, also die Masterdatei. Oder Kopie von Lizenzvertrag oder Eidesstattliche Erklärung, dass man selbst der Urheber des Stückes ist.

Label und DPMA

Die Eintragung eines Labels beim Deutschen Patentamt ist für den Vertragsabschluss mit der GVL keine Bedingung.

Pro und kontra DPMA

Ob man bei der Labelgründung einen patentrechtlichen Schutz braucht, hängt vom Namen ab. Wer sein Label Hans Müller Recordings nennt, und auch selbst so heißt, kann sich die fetten Gebühren zur Eintragung einer Marke sparen. Ein gute Idee ist es, vor der Labelgründung zu recherchieren, ob es der geplante Name schon markenrechtlich geschützt ist. Das Umändern des Labelnamens nach Erhalt des Labelcodes von der GVL ist nämlich nur schwer möglich. Wer auf Nummer Sicher gehen will und Geld übrig hat, lässt seinen eigenen Labelnamen beim DPMA schützen.

Label gründen

Da liegen nun die sieben ausgedruckten PDFs der GVL (Gesellschaft für Leistungsschutzrechte). Aha, ein Label ist hier ein Tonträgerhersteller. Dachte, die Herstellung macht das Presswerk? Tonträgerhersteller heißt laut GVL:
Nicht nur Tonstudio, nicht nur Vertriebsfirma, nicht nur Musikverlag.
Kriterium für den Tonträgerhersteller ist: Rechte an den Aufnahmen!

Labelgründung im Schnelldurchlauf:

1. Bei Finanzamt ein Nebengewerbe anmelden. Ob als Tonträgerhersteller, Plattenfirma oder Label, das muss ich noch herausfinden.

2. 300 CDs in einem Presswerk pressen lassen, so ungefähr. Die Rechnung gut aufheben.
Kleiner Trick: Auf CD und Cover schonmal den Labelnamen und eine Katalognummer. Sowas wie Meinlabel-001.

3. Ein Exemplar an die GVL schicken, dazu den Papierkram: Fragebogen, Wahrnehmungsvertrag, Bank und Steuer sind die wichtigsten Teile der GVL-Bürokratie.
Also nochmal das Päckchen aun die GVL:

Gewerbeanmeldung + Belegexemplar + Rechnung des Presswerks + GVL-Fragebogen + Wahrnehmungsvertrag + Sonstiges Zeugs

4. Man kriegt dann von der GVL Labelcode-Sticker. Mit diesen kann man die ersten CDs bekleben, und die Sachen an Radiostationen oder DJs schicken. Das Abschicken von Demomaterial heißt auch „bemustern“.

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