Soll ich mich bei der GEMA als Künstler anmelden? Das ist eine Frage des verwendeten Materials und des persönlichen Anspruchs.
Inhalt
GEMA, Verlage und Verwertungsgesellschaften aus der Sicht des Künstlers
Wenn du für ein eigenes Werk in allen Stufen von der geistigen Schöpfung bis zur Darstellung auf der Bühne als alleiniger Künstler tätig bis sind, entscheidest du selbst über eine Zusammenarbeit mit GEMA, Verlagen und Verwertungsgesellschaften. Die Art der Vermarktung eigener Werke steht jedem grundsätzlich frei. Du kannst beispielsweise die Vertragsbedinungen mit dem Veranstalter selbst gestalten.
- Beispiel 1: Du bist Selfpublisher und liest in einem Cafe aus deinen Gedichten vor. Die Konditionen regelst du mit dem Geschäftsführer des Cafes.
- Beispiel 2: Deine Band ist nicht bei der GEMA gemeldet und spielt komplett eigene Kompositionen in Text und Melodie. Die Gage regelst du direkt mit dem Veranstalter.
Das obige Szenario ist in der Praxis allerdings nur selten anzutreffen. Viele Künstler sind gleichzeitig auch Kunst-Konsumenten.
Künstler und Konsument in einer Person
Du möchtest einen eigenen Film mit fremder Musik hinterlegen, und den Film aber öffentlich zeigen? Dann bist du gleichzeitig Künstler und Konsument! Jetzt wird es kompliziert. Denn einerseits möchtest du Musik anderer Künstler verwenden, andererseits ein eigenes Kunstwerk kreieren. Ähnlich ist es bei der Aufführung eines Theaterstücks. Du möchtest das Stück eines anderen Autors nach deine Vorstellungen auf die Bühne bringen? Auch dann bist du an zwei Fronten unterwegs. Das heißt: Du musst mit den Verwertungsgesellschagften zusammenarbeiten.
Wie die Gema Diskotheken-Playlists auswertet
Über die Erfassung von Playlisten zirkulieren verschiedene Mythen. Auf einer Veranstaltung (2013 im Würzburger Cafe Cairo) hat ein GEMA-Vertreter aus dem Nähkästchen geplaudert: Da gibt es doch tatsächlich kleine „Black Boxes“ in Diskotheken, die alle gespielten Stücke registrieren und an die GEMA melden. Als DJ ist mir sowas noch nie aufgefallen, aber falls ich mal wieder in irgendeinem Club unter der DJ-Theke was verdächtiges sehe, weiß ich bescheid. 😉
Auch die C3S sieht in den „Black Boxes“ nicht Verwerfliches, sie setzt sogar noch einen drauf: Werkerkennungssoftware auf Abspielgeräten wie DJ-Laptops könnte helfen, die werk- und lizenzgenaue Abrechnung zu meistern. Das mit der lizenzgenauen Abrechnung hab ich jetzt dazu erfunden. Die Sache ist doch so: In jedes MP3 können heute alle möglichen Sachen reingeschrieben werden, warum nicht auch die Art der C3S-Lizenz, von denen es immerhin 6 gibt.
Jeder Komponist muss sich bei der GEMA als Mitglied anmelden, um von ihr vertreten zu werden. Wie im Saal und von der C3S kritisiert wurde, gibt es dabei unterschiedliche Klassen von Mitgliedschaften: Angeschlossene und außerordentliche Mitglieder liegen unter der Verdienstschwelle von 500 Euro, die monatlich über drei Jahre verdient werden müssen. Nur wer drei Jahre hintereinander über 6000 Euro pro Jahr verdient, kann ordentliches GEMA-Mitglied werden.
Die Gleichheit vor der GEMA
Die GEMA vertretene Lied die selben Ausschüttungen bezahlt, egal ob von einem angeschlossenen oder ordentlichen Mitglied komponiert. „Jeder Song ist gleich viel wert“.
Das GEMA-Monopol
Dass die GEMA als Verwertungsgesellschaft über ein Monopol verfügt, ist nicht in Stein gemeißelt, siehe dazu den Versuch der C3S, sich als Alternative zu etablieren. In den USA existieren vier konkurrierende Verwertungsgesellschaften, was aber die Arbeit für die Beteiligten nicht einfacher macht. Ein Veranstalter muss in den USA erstmal herausfinden, von welcher Verwertungsgesellschaft sich die gebuchten Bands vertreten lassen.
Gemapflichtige Fremdproduktionen
Nach § 64 UrhG erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Das gilt aber nur für Deutschland. Bei ausländischen Urhebern ist die Frist je nach Land länger oder kürzer, zumeist plus oder minus ein paar Jahrzehnte. Wie auch immer, wenn deine Band „Smoke on the Water“ öffentlich spielt, müssen sie den Urhebern Tribut zollen. Nur bei viel älteren Titeln lohnt sich die Recherche nach dem Ablauf des Urheberrechts.
Gemafreie Fremdproduktionen
Die Melodien von Johann Sebastian Bach sind nicht gebührenpflichtig, aber nur die Melodien. Eine Aufnahme des Deutschen Symphonieorchesters ist dagegen geschützt, weil die Interpretation des Orchesters unter den Bereich des Leistungschutzes fällt.
Das Leistungsschutzrecht und die GVL
Die musikalische Leistung schützt in Deutschland die Gesellschaft für Leistungsschutzrechte, die GVL. Verfallen sind nur Urheberrechte von Johann Sebastian Bach. Was heißt das? Zur Vertonung eines Films darfst du Bachs Werke selbst einspielen – oder einspielen lassen und die Leistungsrechte am eingespielten Werk mit den ausführenden Musikern selbst vertraglich regeln oder über die GVL regeln lassen.
Gemafreie Musik
Wenn Ihnen das zu kompliziert ist, können Sie auch gemafreie Musik im Internet erwerben. Das Ganze ist dann auch wieder eine Frage des künstlerischen Anspruchs. Um ein kleines Video zur Produktpräsentation mit Hintergrundmusik zu unterlegen, genügt auch sogenannte „Produktionsmusik“. Bei einem Film fürs Kinopublikum sollte es vielleicht ein bisschen mehr sein.
Gemapflichtige Eigenproduktionen
Es steht jedem Künstler frei, seine Werke bei der GEMA anzumelden, sofern sie den Regeln entsprechen (Schöpfungshöhe, eigene Leistung, Dauer). Dies hat allerdings zur Folge, dass auch für die Eigenverwendung – von der eigenen Webseite bis zum Konzert mit eigenen Stücken – Gebühren an die GEMA bezahlt werden müssen.
Gemafreie Eigenproduktionen
Es bleibt dir überlassen, ob du eigene Werke, die du selbst komponiert und produziert hast, über die GEMA, GVL und VG Wort zur Verwertung anmeldest oder nicht.
Dabei gilt allerdings der Grundsatz, dass deine Werke an keiner Stelle die Urheberrechte anderer verletzen dürfen. Wenn du zum Beispiel ein Lied mit einem neuen Text versehen hast, musst du an den Komponisten der Melodie, also den Urheber, Tantiemen bezahlen.