Verwertungsgesellschaft Wort

VG Wort = Verwertungsgesellschaft für Autoren

Die Verwertungsgesellschaft Wort, kurz VG Wort, nimmt Urheberrechte und verwandte Schutzrechte von Autoren wahr. Verwertungsgesellschaften sind zwar private Einrichtungen, unterliegen aber der Kontrolle des Justizministeriums. Sie erledigen öffentliche Aufgaben in einem abgesteckten rechtlichen Rahmen. Verwertungsgesellschaften müssen jeden aufnehmen, dessen Werke den formalen Kriterien genügen. Musiker kennen die Verwertungsgesellschaften GEMA und GVL. Für die Autoren ist die VG Wort zuständig.

Die VG Wort

Die VG Wort (Verwertungsgesellschaft Wort) sammelt im Namen der Autoren Gelder ein und schüttet sie wieder aus. Interessant kann dies auch für Autoren von Hörspielen und Hörbüchern sein. Auch Lesungen können über die VG Wort abgerechnet werden. Voraussetzung ist wie bei anderen Verwertungsgesellschaften ein Wahrnehmungsvertrag.

Berufsgruppen in der VG Wort

  • Autoren und Übersetzer schöngeistiger und dramatischer Literatur
  • Journalisten, Autoren und Übersetzer von Sachliteratur
  • Autoren und Übersetzer von wissenschaftlicher und Fachliteratur
  • Verleger von schöngeistigen Werken und von Sachliteratur
  • Bühnenverleger
  • Verleger von wissenschaftlichen Werken und von Fachliteratur

Hörspiele und die VG Wort

Relevant für die Abrechnung mit der VG Wort ist die Dauer eines Hörspiels. Bei Hörspielen ab einer Gesamtlänge von 30 Minuten genügt eine einmalige Meldung. Jede weitere Rundfunk-Ausstrahlung wird dann automatisch von der VG Wort erfasst. Kürzere Hörspiele müssen dagegen nach jeder Ausstrahlung erneut bei der VG Wort gemeldet werden.

Lesungen und die VG Wort

Bei Lesungen unterscheidet die VG Wort ab einer Länge von 15 Minuten. Lesungen aus verlegten, nicht dramatisierten Werken von einer Länge bis zu 15 Minuten müssen nicht gemeldet werden, da die Vergütung im Rahmen des „Kleinen Senderechts“ erfolgt.

  • „Verlegt“ bedeutet, dass der Text von einem Verlag publiziert wurde.
  • „Nicht dramatisiert“ bedeutet, dass der Text wirklich nur vorgelesen wurde, und nicht schauspielerisch interpretiert.

Quelle: VG Wort zu Hörspiel, Features und Lesungen.

Kein Geld gibt es von der VG Wort für den Vortrag eigener Werke. Autoren müssen nehmen, was der Veranstalter für einen Abend gibt. Üblich ist ein 70:30-Schnitt vom Eintrittsgeld abzüglich der Kosten. 70 % erhält der Autor, 30 % bleiben beim Veranstalter.

Meldefristen der VG Wort

Bei der VG Wort sind verschiedene Meldefristen zu beachten. Quelle: VG Wort.

31. Januar

  • Meldeschluss in den Bereichen Video, Hörfunk, Fernsehen, Sprachtonträger, Presse, Wissenschaft
  • Meldeschluss für die Sonderausschüttung für Urheber im Bereich Texte im Internet
  • Meldeschluss für die Sonderverteilung Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken (2019, 2022, 2025 etc.)

28. Februar

  • Meldeschluss für Verkaufszahlen für das Vorjahr und Frist für Beleglieferungen seitens der Schulbuchverlage
  • Meldeschluss für Verkaufszahlen für das Vorjahr und Frist für Beleglieferungen seitens der Kirchenbuchverlage

1. Juni

  • Meldeschluss für Verlage im Bereich Texte im Internet zu den im Vorjahr erhobenen Zugriffen

30. Juni

  • Meldeschluss für Publikationen deutscher Urheber in britischen Bibliotheken (Public Lending Right/PLR)

Ende Juni/Anfang Juli

  • Hauptausschüttung der VG WORT

1. Juli

  • Meldeschluss für Urheber im Bereich Texte im Internet zu den im Vorjahr erhobenen Zugriffen

Ende September / Anfang Oktober

  • Kabel- und Auslandsausschüttung im Bereich Hörfunk und Fernsehen

31. Dezember

  • Einsendeschluss (per Post, Posteingang bei der VG WORT) für den Abschluss des Wahrnehmungsvertrags
  • Einsendeschluss (per Post, Posteingang bei der VG WORT) für die Meldesystemregistrierung