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Steuern und Recht

Außergerichtliche Streitbeilegung

Streitbeilegung
Außergerichtliche Streitbeilegung. Bild: Titania-Foto.com

Seit Januar 2016 gilt: Wer innerhalb der EU einen Onlinehop betreibt, muss einen Link zur EU-Streitbeilegungsstelle einbauen, sogar dann, wenn er nur im Inland verkauft! Warum das? Weil der EU-Binnenmarkt rechtlich angeglichen werden soll, und dazu gehört eine einheitliche Form der Streitbeilegung, also der unkomplizierten und außergerichtlichen Einigung zwischen Händlern und Kunden über eine neutrale Vermittlungsstelle.

Inhalt

Pflichten für Onlinehändler

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  • Setze einen Link auf diese amtliche Streitbeilegungsstelle: https://webgate.ec.europa.eu/odr/
  • Für den Linkort gibt es keine feste Vorschrift, empfehlenswert ist die Impressumsseite des Shops

Zuständigkeit der Streitschlichtungsstelle

Zuständig ist die Plattform für diese Streitigkeiten:

  • Verbraucher gegen Onlinehändler
  • Onlinehändler gegen Verbraucher

Dabei gilt sie sowohl für grenzüberschreitende als auch für innerdeutsche Streitigkeiten, aber nicht für klassische Verträge, die Offline geschlossen wurden.

Verlinkung über Plugins

Diese gängigen Shop-Plugins setzen den rechtlich benötigten Link selbständig ins Impressum ein, meistens per Shortcode:

Verwendest du eines dieser Plöugins? Du muss dann also nur noch aufpassen, den Link nicht zu überschreiben.

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