Nach der Gewerbeanmeldung erhalten Gründer vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Grenze für die Kleinunternehmerregelung: 17500 €. Änderungen 2019? Nein, die schon für 2017 geplante Erhöhung wurde wieder auf Eis gelegt. Liegt der voraussichtliche Umsatz unterhalb dieser Grenze, hat der Gründer die Qual der Wahl.
- Frage: Lohnt es sich, die Kleinunternehmer-Regelung (§19 Abs. 1 UStG) in Anspruch zu nehmen?
- Antwort: Für 90 % der Gründungen: Ja.
Achtung: 17.500 = Umsatzgrenze, nicht: Verdienstgrenze, Einkommensgrenze, Gewinngrenze!