Schreiben unter Pseudonym

Unter Pseudonym schreiben … darf ich das als Autorin oder Autor? Zur Beantwortung dieser Frage lohnt sich ein Blick auf drei Bestseller – Autoren. Sie haben ihre schriftstellerische Karriere mit einem eBook gestartet. Im Schnelldurchlauf: E.L. James (Erotik), Poppy J. Anderson (Liebesromane) und Phillip P. Peterson (Science Fiction).

  • E.L. James dürfte wohl den meisten bekannt sein. Die Autorin von „Fifty Shades of Grey“ verhalf dem eBook zur heutigen Popularität. Natürlich heißt sie nicht wirklich so, sondern verbirgt sich aus guten Grund hinter dem Pseudonym. Es liegt am delikaten Genre.
  • Poppy J. Anderson stammt aus dem Ruhrgebiet. Ihr Pseudonym passt einfach besser zu Titeln wie „Cheerleader küsst man nicht“ oder „8 Pfoten und ein Traummann“.
  • Phillip P. Peterson führte in seiner Science Fiction-Erzählung „Paradox. Am Abgrund der Ewigkeit“ die Leser an die Grenzen unseres Universums. Der Name klingt zwar nicht unbedingt nach Weltraum, aber vielleicht doch für einen Science Fiction glaubwürdiger als beispielsweise Hans-Dieter Hinterbichler.

Impressumspflicht für eBook-Autoren

Fazit: Mit Pseudonymen schreibt es sich leichter und durchaus erfolgreich. Es ist nichts verwerfliches dabei. Allerdings gibt es rechtliche Vorgaben zu beachten. Du musst entweder über den Verlag (auch ein Autorenprogramm wie Tolino Media oder Bookmundo zählt) oder über das Impressum als bürgerliche Existenz erreichbar sein!

Wie so oft befindet sich Autorinnen und Autoren in einer juristischen Grauzone. Bei Selfpublishern recht häufig anzutreffen ist diese Lösung: Ein Impressumslink im eBook führt auf eine Autorenseite im Netz. Mit WordPress lässt sich eine eigene Seite ja schnell aufsetzen.