Pflichtexemplar Deutsche Nationalbibliothek

Du hast ein Buch veröffentlicht? Dann verlangt die Deutsche Nationalbibliothek ein Pflichtexemplar. Warum? Zweck der DNB ist es, das geistige Erbe Deutschlands zu bewahren und zu dokumentieren. Nun schicken die staatlichen Archivare aber keine Sammeltrupps los, die an den Haus- und Ladentüren klopfen! Der Autor oder der Verlag müssen selbst aktiv werden und ihre Pflichtexemplare abliefern. In den DNB-Sammelrichtlinien heißt es:

»Ablieferungspflichtig ist, wer berechtigt ist, das Medienwerk zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen und den Sitz, eine Betriebsstätte oder den Hauptwohnsitz in Deutschland hat.« (§15)

Unter die Ablieferungspflicht fallen auch eBooks! Allerdings sind Amazons Kindle-Formate problematisch! Besser ist das freie ePub-Format! Wenig Gedanken müssen sich alle Selfpublisher machen, die Dienstleister wie Bookrix, Neobooks, Bookmundo oder Tolino Media nutzen. Die genannten Distributoren erledigen auch die Abgabe an die Deutsche Nationalbibliothek.

Pflichtexemplare gedruckter Bücher

Bei eBooks musst du natürlich keine zwei abliefern. 😉  Bei Druckbüchern sind zwei Exemplare Pflicht! Und was macht dann die ehrwürdige Deutsche Nationalbibliothek damit? Archivieren und mit dem VLB abgleichen.

  • Archivieren. Falls der Dritte Weltkrieg ausbricht, ist das Buch hoffentlich bombensicher eingelagert. Aber die Archivierung dient auch anderen Zwecken als der Forschung. Und bei Rechtsstreitigkeiten um Plagiate ist es gut zu wissen, dass dein Buch von einer neutralen Stelle erfasst wurde.
  • Abgleichen. Die Deutsche Nationalbibliothek erhält die wichtigsten Daten über dein Buch (Titel, Autorenname, Datum der Veröffentlichung, Verlag, Preis,..) auch von andere Stelle, nämlich dem Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB). Natürlich nur, wenn es dort gelistet ist. Ist dies der Fall, dann werden die Daten aus VLB und Pflichtexemplar abgeglichen.

Eigenes Buch bei DNB anliefern

Musiklabels kennen das auch von CDs, die das Deutsche Musikarchiv sammelt: CD eintüten, einen formlosen Lieferschein reinpacken und ab damit. Mit Bücher ist es genau so: Adresse erfahrt ihr hier: Deutsche Nationalbibliothek
Achtung: Die DNB hat zwei Niederlassungen, nämlich Frankfurt und Leipzig. Je nach Wohnort ist eine andere Stelle zuständig.
PS: DNB-Ablieferungstermin bis 14 Tage nach der Veröffentlichung! Es reißt euch aber normalerweise niemand den Kopf ab, wenn es ein paar Tage später wird ;).

Ein (oder mehrere) Pflichtexemplare fordern auch die Landesbibliotheken!

Pflichtexemplare von gedruckten Büchern und eBooks fordert nicht nur die Deutsche Nationalbibliothek (DNB), sondern auch die Landesbibliotheken. Die Abgabefrist nach Veröffentlichung und andere Regelungen sind je nach Bundesland verschieden.

Du musst das Pflichtexemplar natürlich nicht an alle, sondern nur an deine Landesbibliothek hinschicken! Es kommt darauf an, wo sich der Verlagsstandort befindet. Bei Selfpublishern ist das der Wohnort. Hier die Liste aller Bundesländer:

Baden-Württemberg

1 Exemplar an die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe und
1 Exemplar an die Württembergische Landesbibliothek in Stuttgart.

Bayern

2 Exemplare an die Bayerische Staatsbibliothek in München.

Berlin

1 Exemplar an die Zentral- und Landesbibliothek Berlin.

Brandenburg

1 Exemplar an die Stadt- und Landesbibliothek Potsdam.

Bremen

1 Exemplar an die Staats- und Universitätsbibliothek Bremen.

Hamburg

1 Exemplar an die Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg.

Hessen

Je nach Verlagsort:
1 Exemplar an die Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt oder
1 Exemplar an die Universitätsbibliothek Frankfurt oder
1 Exemplar an die Hochschul- und Landesbibliothek Fulda oder
1 Exemplar an die Universitätsbibliothek Kassel oder
1 Exemplar an die Hochschul- und Landesbibliothek RheinMain in Wiesbaden.

Mecklenburg-Vorpommern

1 Exemplar an die Landesbibliothek Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin.

Niedersachsen

1 Exemplar an die Niedersächsische Landesbibliothek in Hannover.

Nordrhein-Wesfalen

Je nach Verlagsort:
Regierungsbezirk Köln: 1 Exemplar an die Universitäts- und Landesbibliothek oder
1 Exemplar an die Universitätsbibliothek Frankfurt oder
1 Exemplar an die Hochschul- und Landesbibliothek Fulda oder
1 Exemplar an die Universitätsbibliothek Kassel oder
1 Exemplar an die Hochschul- und Landesbibliothek RheinMain in Wiesbaden.

Rheinland Pfalz

1 Exemplar an das Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz in Koblenz. Die Website des Landesbibliothekszentrums vereint die Bibliotheca Bipontina (Zweibrücken), die Pfälzische Landesbibliothek (Speyer), die Rheinische Landesbibliothek (Koblenz) sowie die Landesbüchereistellen von Koblenz und Neustadt.

Saarland
1 Exemplar an die Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek in Saarbrücken.

Sachsen

1 Exemplar an die Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek in Dresden.

Sachsen-Anhalt

1 Exemplar an die Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt in Halle.

Schleswig-Holstein

1 Exemplar an die Universitätsbibliothek in Kiel und

1 Exemplar an die Schleswig-Holsteinische Landesbibliothek in Kiel und

1 Exemplar an die Stadtbibliothek Lübeck.

Thüringen

1 Exemplar an die Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek in Jena.