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Steuern und Recht

Muss der Arbeitgeber über einen Nebenjob informiert werden?

Onlineshop als Nebenjob betreiben
Onlineshop als Nebenjob betreiben

Nicht alle Unternehmensgründer starten in Vollzeit, schon um in der Krankenversicherung zu bleiben. Die Krankenkassen langen bei den Beiträgen für Selbständige nämlich ordentlich zu. Wie ist das aber rechtlich, wenn der Onlineshop oder ein anderes Unternehmen als Nebenjob betrieben wird? Kann der Arbeitgeber die Tätigkeit verbieten? Muss der Arbeitgeber über die Selbständigkeit informiert werden?

Inhalt

Pflicht zur Information?

Du bist angestellt und möchtest einen Onlineshop nebenbei betreiben? Das ist nicht verboten, denn in Deutschland herrscht nach Grundgesetz Artikel 12 die freie Berufswahl. Erkundige dich aber trotzdem nach näheren Bestimmungen, und zwar hier:

  • In deinem Arbeitsvertrag
  • In einem Tarifvertrag, der auf dich zutrifft

Im Arbeitsvertrag/Tarifvertrag könnte vereinbart sein, dass der Arbeitgeber über Nebentätigkeiten informiert werden muss. Wenn das vertraglich vereinbart wurde, musst du dich daran halten! Mit der Information über eine Nebentätigkeit ist aber nicht alles geklärt. Wichtig sind:

  • Das Geschäftsmodell deiner Selbständigkeit, insbesondere dein Sortiment an Waren und Dienstleistungen
  • Die Zeit, die du für deine Selbständigkeit benötigst

Mit der Selbständigkeit dem Arbeitgeber Konkurrenz machen

Definitiv eine rote Linie überschreitest du, wenn du mit deinem Nebenjob zum Arbeitgeber in Konkurrenz trittst. Beispiele:

  • Du arbeitest in einem Schuhgeschäft und betreibst als Nebenjob einen Onlineshop für Schuhe.
  • Du absolvierst eine Ausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und betreust als Nebenjob einen Shop der Konkurrenz.

Eine konkurrierende Nebentätigkeit kann und wird dir der Arbeitgeber verbieten. Wenn du den Nebenjob nicht aufgibst, drohen dir Abmahnung und Kündigung, im schlimmsten Fall auch die Forderung nach Schadenersatz.

Während der Arbeitszeit den Onlineshop administrieren

Was auch nicht funktioniert: während der Arbeitszeit den eigenen Shop zu administrieren. Dein Chef wird dir auf die Schliche kommen, über den Browserverlauf oder über Kollegen, die einen Blick auf deinen Bildschirm geworfen haben.

  • Die gesetzliche Vorgabe: Du darfst deinen Nebenjob nicht während deiner Arbeitszeit bei deinem Haupt-Arbeitgeber betreiben.

Aber auch nach Feierabend gibt es Grenzen. Du musst maximale Wochenarbeitszeiten, Ruhepausen und Ruhezeiten einhalten!

Ruhezeiten einhalten

Wenn du zu viele Stunden im Nebenjob arbeitest, und auch noch der Urlaub für deine Selbständigkeit herhalten muss, kannst du deine Haupttätigkeit nicht mehr ordentlich ausführen! Maßgeblich sind die im Arbeitszeitgesetz festgelegten Arbeitszeiten, Ruhepausen und Ruhezeiten. Für Ruhepausen gilt:

Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

Die Höchstarbeitszeit liegt in Deutschland bei 48 Stunden pro Woche. Sie darf, wenn du deinen Haupt- und Nebenjob zusammenrechnest, nicht überschritten werden. Eine Überschreitung der 48 Stunden ist nur in befristeten Ausnahmefällen und bei Zeitausgleich zulässig.

Krankheitszeiten für Nebenjob nutzen

Wenn du krank geschrieben bist, darfts du nichts anfassen, was deine Genesung verhindert. Wenn du einen Schnupfen hast, ist Bettruhe angesagt, und nicht Onlineshop bauen.

Anders sieht die Sache bei einem Beinbruch aus, der dich von deiner Arbeit als Sportlehrer abhält. In diesem Fall darfst du während deiner Krankschreibung Computertätigkeiten ausführen.

Urlaubszeiten für Nebenjob nutzen

Der gesetzlich festgeschriebene Urlaub ist für die Erholung da. Du darfst in dieser Zeit keinen anstrengenden Job nachgehen, um  danach völlig fertig beim Arbeitgeber antreten.

Besser sieht es beim unbezahlten Urlaub aus. Ein Rechtsanspruch ist im Bundesurlaubsgesetz nicht festgeschrieben, aber vielleicht lässt  der Arbeitgeber mit sich reden und du kannst zusätzlichen, unbezahlten Urlaub nehmen? Dann hast du mehr Zeit für den Nebenjob zur Verfügung.

Hauptjob und Selbständigkeit vereinbaren

Unter diesen drei Voraussetzungen lassen sich Hauptberufberuf und Selbständigkeit/Nebenjob am besten verknüpfen:

  • Hauptjob und Selbständigkeit konkurrieren nicht miteinander. Beispiel: Du bist bei der Feuerwehr angestellt und betreibst selbständig einen Onlineshop für Sportartikel (und nicht für Feuerwehr-Berufskleidung).
  • Du arbeitest im Hauptberuf auf Teilzeit, aber sozialversicherungspflichtig. Im Idealfall hast du die teuren Selbstständigen-Beiträge für die Krankenkasse von der Backe und bist in der Renten- und Arbeitslosenversicherung.
  • Du informierst deinen Arbeitgeber rechtzeitig über deine Selbständigkeit. Tipp: Nimm die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch und weise deinen Arbeitgeber darauf hin, dass du als Kleinunternehmer tätig bist! Das ist zwar rechtlich wenig bedeutsam, aber du nimmst Öl aus dem Feuer. So richtig begeistert ist nämlich kein Arbeitgeber, wenn du dich nebenbei selbständig machst. Dein Chef könnte annehmen, dass du mit deinem Hauptjob unzufrieden bist … und wahrscheinlich hat er Recht.  😉

Nebenjob und Steuer

Die Einnahmen aus dem Nebenjob musst du natürlich auch versteuern. Trenne hierbei Einkommens- und Umsatzsteuer:

  • In deiner Einkommenssteuer musst du die Nebenjob-Einnahmen immer versteuern.
  • Umsatzsteuer musst du nur dann ausweisen und anführen, wenn du die Kleinunternehmer-Regelung nicht in Anspruch genommen hast.

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