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Steuern und Recht

Geringwertige Wirtschaftsgüter: Änderungen 2018

Änderungen 2018
Änderungen 2018

Gute Nachricht für Selbständige und Unternehmen: Zum 1.1.2018 ändert sich der Schwellenwert für Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), und zwar auf 800,- € netto. Falls du für dein Unternehmen Anschaffungen planst: Es kann sich lohnen, Investitionen ins Jahr 2018 zu verschieben – aus finanziellen Gründen, aber auch zur Vermeidung überflüssiger Bürokratie. Die Anfertigung der Steuererklärung vereinfacht sich, wenn du zum Beispiel die Kosten für einen Laptop nicht mehr über mehrere Jahre aufsplitten musst.

Inhalt

2018: Die Obergrenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter steigt

GWG (Geringwertige Wirtschaftsgüter) können sofort und in voller Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abschrieben werden. Allerdings darf eine bestimmte Schwelle nicht überschritten werden.

Typische Geringwertige Wirtschaftsgüter:

  • Kleinmöbel
  • Laptop
  • Werkzeuge (außer Maschinenwerkzeug)
  • Software
  • Telefone und Smartphones

Anhebung der GWG-Obergrenze von 410 (netto) auf 800 Euro

Bisher betrug die Schwelle für Geringwertige Wirtschaftsgüter 410 €, ab 2018 beträgt sie 800 Euro. Das heißt in der Praxis: Du kannst bestimmte Anschaffungen, der Gesetzgeber nennt sie „selbstständig nutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens“, mit einem Wert von bis zu 800 € sofort abschreiben und musst die Abschreibung nicht mehr über mehrere Jahre verteilen.
Beispiel: Ein Laptop für 700 € kann sofort in voller Höhe abgeschrieben werden – wenn du ihn nach dem 31.12.2017 angeschafft hast.

Anhebung der Untergrenze für Poolabschreibung von 150 auf 250 Euro

Bei der Poolabschreibung werden Wirtschaftsgüter mit einem Wert von 250,01 bis 1.000 € erfasst. Die Güter kannst du in einem Pool (Sammelposten pro Jahr) zusammenfassen und über einen Zeitraum von fünf Jahren linear abschreiben – in jedem Jahr 20 Prozent.
Auch hier gilt: Die neue Schwelle von 250 € gilt für alles, was ab dem 1.1.2018 neu angeschafft oder ins Betriebsvermögen übergeführt wurde.

Ab 2018: Dokumentationspflicht ab 250 Euro netto

Geändert hat sich auch der Mindestbetrag für die Dokumentationspflicht. Ab dem Jahr 2018 musst du ein Verzeichnis für alle Zuführungen zum Betriebsvermögen führen, die den Wert von 250 Euro netto übersteigen – zuvor betrug der Schwellenwert 150 Euro.

Abschreibungen als Kleinunternehmer

Für die Abschreibungen spielt es keine Rolle, ob du Kleinunternehmer bist oder nicht. Aber wenn es möglich ist, solltest du die Vorteile für Kleinunternehmer nutzen.

Abschreibungstabellen

Schlechte Nachricht: Je nach Branche gibt es unterschiedliche Abschreibungstabellen, von der Abfallwirtschaft über die Bimsbaustoffindustrie (gibt es wirklich) bis zur Zigarettenfabrikation. Die amtlichen findest du hier beim Bundesfinanzministerium.

Kommentar: Das könnte man ruhig mal vereinfachen. Auch wenn ein Onlineshop anders Geld verdient als eine Bimsbaustofffabrik –  man kann es mit der Steuergerechtigkeit auch übertreiben. Lieber Apple, eBay, Amazon und Facebook in Deutschland besteuern, als die deutschen Unternehmen mit Vorschriften quälen – das musste ich jetzt einfach mal los werden. 😉

Änderung Einkommenssteuer-Grundfreibetrag 2018

Angehoben wird der steuerliche Grundfreibetrag für die Einkommenssteuer:

  • Grundfreibetrag 2016: 8.652 Euro
  • Grundfreibetrag 2017: 8.820 Euro
  • Grundfreibetrag 2018: 9.000 Euro

Unterhalb dieser Grenze bist du als armer Schlucker von der Einkommenssteuer befreit. Bei einer Zusammenveranlagung gelten bei Ehepartnern oder ‎Lebenspartnern jeweils ‎doppelte Beträge.‎

Abgabefrist der Steuererklärung 2018 und 2019

Änderungen 2018
Änderungen 2018

Diese Fristen gelten für deine Steuererklärung:

  • Abgabe der Steuererklärung 2017: 31. Mai 2018
  • Abgabe der Steuererklärung 2018: 31. Juli 2019
  • Abgabe der Steuererklärung 2019, 2020, 2021… immer 31. Juli des Folgejahres

Falls du diese Fristen ein paar Tage überschreitest, drückt das Finanzamt ein Auge zu. Bei mehreren Wochen schickt dir das Finanzamt einen lieben Brief. Darin wird dir unterstellt, dass du deine Steuererklärung mit Hilfe eines Steuerberatersabfertigst. In diesem Fall verlängert sich die Frist bis Jahresende. Jetzt hast du zwei Möglichkeiten:

  1. Die Steuererklärung vom Steuerberater bis Jahresende machen lassen. Kreuze aber nicht am 30. Dezember mit einem Schuhkarton vor dem Steuerbüro auf, da drin arbeiten auch nur Menschen.
  2. Beim Finanzamt auf die Tränendrüse drücken und die Steuererklärung dann fix nachreichen. So mache ich das immer. Viel Glück dabei 😉

Meine Schlampermethode werde ich allerdings umstellen müssen, wegen drohender Säumniszuschläge.. 😉

Verspätungszuschlag

Noch hat dein Sachbearbeiter beim Finanzamt etwas Ermessensspielraum, aber in Zukunft werde die Zügel angezogen. Es drohen Verspätungszuschläge.

  • Verspätungszuschlag 2018: Maximal 10 % der festgesetzten Steuer und maxiaml 25.000 Euro beschränkt.
  • Verspätungszuschlag 2019: Bei einer Abgabe der Steuererklärung für 2018 im März 2020 oder später wird automatisch ein Zuschlag fällig: Mindestens 25 Euro pro begonnenem Säumnis-Monat bzw. 0,25 Prozent der fälligen Steuer, vermindert um die Vorauszahlungen und die anzurechnenden Steuerabzugsbeträge.

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